Bence Toth, Gefängnisstrafe, Bürgerinitiative
Bence Toth, Gefängnisstrafe, Bürgerinitiative

Kontakt

Bürgerinitiative ProBence

Baaderstr. 6

80469 München

kontakt@probence.de

+++ NEUER UNTERSTÜTZERKREIS MIT MÜNCHENS ALT-OB CHRISTIAN UDE +++

Die Autorin Maria Velden und die Fotografin Susanne von Lieven-Jell haben eine neuen Unterstützerkreis initiiert und konnten auch Christian Ude mit ins Boot holen.

Und hier geht's zur Homepage:

www.zweifelhaft.org

UND

+++ 9. Teil der "Mordsgschichtn" über Bences Fall von Thomas Killian ist online +++

In der Podcastreihe Mordgschichtn von Radion Gong 96,3 behandelt Thomas Killian den Fall.

Mehr als gelungen!!

Hier geht's lang:

Mordsgschichtn - Teil 9: Der Gamechanger im Parhausmord

ProBence fordert die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Bence Toth vor einem deutschen Strafgericht
außerhalb der Zuständigkeit des OLG München.


Und das ist nach einem Prozess, der mit nichts anderem als

„Im Zweifel für den Angeklagten“ hätte enden dürfen, nicht hinnehmbar.
Weder für seine Freunde, noch für jeden Mitbürger mit Rechtsempfinden.


„Toth müsste sofort freigelassen werden, denn seine Schuld ist nicht erwiesen.“

Thomas Darnstädt in "Der Richter und sein Opfer: Wenn die Justiz sich irrt",
Redakteur DER SPIEGEL, Leiter Ressort Deutsche Politik

 

„Das Urteil ist ein Phantasieprodukt.

Man kann kaum glauben, dass das von Juristen geschrieben ist.“

RA Ermin Briessmann, († 2010), zitiert in Thomas Darnstädt: "Der Richter und sein Opfer" Vorsitzender Richter des sogenannten Staatsschutzsenats am Bayr. Obersten Landesgericht a.D., ehemaliges berufsrichterliches Mitglied des Bayr. Verfassungsgerichtshofs



Diese Webseite möchte eine breite Öffentlichkeit für die drastischen Unzulänglichkeiten dieses Verfahrens schaffen. Hier eine Auswahl:

 

  • Bence Toth soll seine Tante mit 24 Schlägen, die voller Kraft mit der rechten Hand ausgeführt wurden, ermordet haben. Er ist Linkshänder.
  • Das im Urteil aufgeführte Tatmotiv ist ein von Bence Toth abgebrochenes Jurastudium. Davon soll die Tante nichts gewusst haben. Ein erfolgreicher Studienabschluss allerdings soll Bedingung für Bences Erbschaft gewesen sein. Doch Zeugen widersprechen. Charlotte Böhringer war darüber sehr wohl unterrichtet.
  • Eine auf dem Sakko Charlotte Böhringers gesicherte DNA-Spur soll auf die Bences Täterschaft hinweisen. Offen ist jedoch, wann und unter welchen Umständen die Spur entstanden ist. Eine Nachuntersuchung diverser nicht tatbezogener Kleidungsstücke Charlotte Böhringers förderte erwartungsgemäß weitere DNA-Spuren von Bence zu Tage, die sich schlicht durch seinen fast tagtäglichen Kontakt mit seiner Tante erklären lassen. 
  • Eine nahezu leere Weinflasche deutet angesichts der Angaben der letzten Kontaktperson darauf hin, dass Charlotte Böhringer unmittelbar vor der Tat noch Besuch einer unbekannt gebliebenen Person hatte. Sie selbst kann den Wein nachweisbar nicht getrunken haben. An einem Glas in der Spülmaschine der Tatwohnung wird allerdings die DNA-Spur einer unbekannten männlichen Person gefunden (Spurenidentität zum Fall Ursula Herrmann).



Der heutige Richter am Oberlandesgericht München Manfred Götzl (Vorsitzender Richter im NSU-Prozess) verurteilte im August 2008 den Angeklagten Bence Toth auf der Grundlage umstrittener Indizien wegen Mordes an seiner Tante, der Parkhauseigentümerin Charlotte Böhringer, zu lebenslanger Haft.

 

Die 15 Monate andauernde Hauptverhandlung des „Parkhausmordes“ vor dem Landgericht München I erregte weit über die Stadtgrenzen hinaus erhebliches Aufsehen, zum einen durch eine spektakuläre Querverbindung zum Mordfall Ursula Hermann (1981), zum anderen durch die haarsträubende Argumentationslinie des Gerichts, die bei der Urteilsbegründung zu tumultartigen Szenen im Gerichtssaal führte.

 

Nicht nur namhafte Journalisten und Juristen, auch eine Richterin am Münchner Zivilgericht hat erhebliche Zweifel an der Qualität des Urteils: „Die Ausführungen des Strafgerichts im Strafurteil sind mit den Aussagen der Zeugen vor der Zivilkammer nicht in Einklang zu bringen“.

 

Nach über 26 Monaten hat das Landgericht Augsburg über den Wiederaufnahmeantrag entschieden. Dieser wurde durch Beschluss vom 05.12.2014 als unzulässig verworfen. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht München ebenfalls verworfen. Eine hiergegen eingelegte 2. Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 18.04.2016 wiederum nicht zur Entscheidung angenommen. 

 

Druckversion | Sitemap
© Bürgerinitiative ProBence