Bence Toth, Gefängnisstrafe, Bürgerinitiative
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Verfassungsbeschwerde

Am 03. Juni 2009 hatte die Verteidigung gegen den Verwerfungsbeschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 28. April 2009 und gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12. August 2008 Verfassungsbeschwerde erhoben und die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt. Ausdrücklich war dabei die Art der Beweiswürdigung durch das Schwurgericht moniert und darauf hingewiesen worden, dass schon nicht von einem geschlossenen Indizienring ausgegangen werden könne, zudem angebliche Belastungsindizien nicht, wie von der fachgerichtlichen Rechtsprechung erfordert, zweifelsfrei festgestellt seien.

 

Die Verteidigung fand mit diesem Vortrag erneut kein Gehör: Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 23. November 2009 ohne jede Begründung erst gar nicht zur Entscheidung an. 

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