Bence Toth, Gefängnisstrafe, Bürgerinitiative
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Ermittlungsverfahren

Nur zwei Tage nachdem Charlotte Böhringer tot aufgefunden wurde, präsentiert die Polizei Bence als Mörder. Seine Verlobte befragten sie bereits kurz nach Auffindung der Leiche zu einer potenziellen Täterschaft Bences.

Erst nach einer über 10stündigen Vernehmung wird er als Beschuldigter belehrt, trotzdem bereits parallel dazu mit einer Täterschaft in Verbindung stehende Punkte
(z.B. Fahrtzeit zur Parkgarage, Telefonverbindungen von Bence) überprüft werden.
Nach Bences Darstellung wird ihm anschließend eine Verurteilung wegen Totschlags gegen ein Geständnis in Aussicht gestellt. Als er dieses „Angebot“ ablehnt, ergeht schließlich Haftbefehl unter dem dringenden Tatverdacht des Mordes.  

 

Nach Auffindung von Charlotte Böhringer am 16.05.2006 nimmt die Mordkommission unter Leitung der Staatsanwaltschaft München I noch am selben Abend die Ermittlungen auf und führt erste  Zeugenvernehmungen durch. Neben Bence wird in dieser frühen Phase der Ermittlungen auch der Mitarbeiter vernommen, der mit Bence gemeinsam Charlotte Böhringer tot aufgefunden hatte. Ebenfalls vernommen wird der seinerzeitige Geschäftsführer der Parkgarage. Am gleichen Abend äußert sich ein Beamter der Mordkommission gegenüber der Verlobten von Bence im Rahmen einer informatorischen Befragung dahingehend, ob sie Bence die Tat zutraue und wie viel Zeit man für den Weg zwischen ihrer Wohnung in Schwabing und der Parkgarage am Isartor benötige. Als diese sich entsetzt äußert angesichts der Fragen, erwidert der Beamte, dass sie nicht die erste Frau sei, die nicht wisse, was ihr Mann so treibe. Von diesem Gespräch und den Verdächtigungen seitens des Beamten berichtet die Verlobte Bence noch in der Nacht vom 16.05.2006.

 

Im Verlauf des 17.05.2006 werden zahlreiche Mitarbeiter und Angehörige von Charlotte Böhringer vernommen. Auch Bekannte und Freunde von Charlotte Böhringer werden noch am Tag nach Auffindung Charlotte Böhringers seitens der Mordkommission kontaktiert und vernommen.

 

Diese ersten Zeugenvernehmungen ergeben für die Ermittlungsbehörden Anlass für die These, dass es wenige Tage vor dem 15.05.2006 zwischen Charlotte Böhringer und Bence einen Streit gegeben haben soll. Charlotte Böhringer habe davon gesprochen ihr Vermögen nach ihrem Tod einer Stiftung zuzuführen und entgegen ihrer ursprünglichen Absicht Bence, wie auch seinen Bruder zu enterben. Tatsächlich finden sich in der Wohnung Böhringer drei handschriftliche Testamente Charlotte Böhringers, in denen Bence, wie auch sein Bruder in unterschiedlichen Varianten als Erben eingesetzt sind.

 

Am 18.05.2006 wird Bence zu einer weiteren Zeugenvernehmung vorgeladen. In der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.40 Uhr wird er abwechselnd von zwei Beamten der Münchner Mordkommission vernommen. Im Rahmen dieser Vernehmung gibt Bence an, sich am Tattag zwischen 16.00 Uhr und 22.00 Uhr wegen einer Erkältung alleine in seiner Wohnung aufgehalten zu haben. Er berichtet von einer Intrige seiner Tante gegen den seinerzeitigen Geschäftsführer der Parkgarage, mit der sie das Ziel verfolgt habe, sich dieses Mitarbeiters mit einer ihm unterstellten Manipulation an Parkhausautomaten im Wege einer außerordentlichen Kündigung kostengünstig zu entledigen. Parallel zu Bences Vernehmung als 'Zeuge' wird bereits am Vormittag des 18.05.2006 überprüft, wie lange man für die Strecke von Bences Wohnung bis zur Parkgarage braucht. Auch Telefonverbindungen Bences werden erhoben. Den vernehmenden Beamten werden zudem Informationen aus parallel durchgeführten Zeugenvernehmungen zugetragen, aus denen sich angeblich Verdachtsmomente ergeben. Gleichwohl wird Bence weiter als Zeuge vernommen. Erst zum Ende dieser Vernehmung gegen 19.40 Uhr wird er als Beschuldigter belehrt. Mit dem Argument, er habe sich bei Schilderung der Ereignisse am 15. und 16. Mai in Widersprüche verstrickt, wird ihm die vorläufige Festnahme erklärt.

 

Am 19.05.2006 führt der damalige Leiter der Münchner Mordkommission ein nichtprotokolliertes Vier-Augen-Gespräch mit Bence. Nach Bences Darstellung wird ihm dabei für den Fall eines Geständnisses eine weitere Verfolgung der ihm angelasteten Tat als Totschlag statt als Mord und folglich eine zeitige Freiheitsstrafe statt Lebenslang in Aussicht gestellt. Bence geht auf dieses 'Angebot' nicht ein. Am späten Nachmittag des gleichen Tages wird er auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I der zuständigen Haftrichterin im Polizeipräsidium vorgeführt. Obwohl er vehement bestreitet, seine Tante getötet zu haben, ergeht schließlich Haftbefehl unter dem dringenden Tatverdacht des Mordes.

 

Die Polizei präsentiert Bence in den Folgetagen der Öffentlichkeit als Täter. 

 

Sämtliches Bemühen der Verteidigung (Haftprüfung, Haftbeschwerde, weitere Beschwerde) bleibt erfolglos. Bence verbleibt trotz vehementen Bestreitens in Untersuchungshaft.

 

Am 15.11.2006 erhebt die Staatsanwaltschaft München I Anklage wegen Mordes mit den Mordmerkmalen Heimtücke und Habgier. Im Anklagesatz ist ausgeführt, das Verhältnis zwischen Bence und seiner Tante habe sich Anfang Mai 2006 verschlechtert. Charlotte Böhringer habe deshalb erwogen, ihr Vermögen einer Stiftung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund habe sich Bence entschlossen, seine Tante zu töten, um seinen finanziellen Ruin abzuwenden und sich seine Erbschaft zu erhalten.

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