Die auf 13 Tage terminierte Hauptverhandlung beginnt am 02.05.2007,
sie endet am 12.08.2008 nach über 15 Monaten und insgesamt 93 Verhandlungstagen mit Bences Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld.
Trotz einer Spuren-Identität zwischen einer unbekannten Spur aus Charlotte Böhringers Wohnung mit dem Mordfall Hermann aus dem Jahr 1981.
Trotz der Annahme des Gerichts, der Linkshänder Toth habe die Tat mit Rechts begangen.
Das Schwurgericht des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Manfred Götzl eröffnet am 01.02.2007 das Hauptverfahren gegen Bence und lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft München I vom 15.11.2006 unverändert zur Hauptverhandlung zu.
Am 02.05.2007 beginnt schließlich die zunächst auf 13 Tage terminierte Hauptverhandlung mit einem Paukenschlag. Bei der Auswertung sogenannter Altfälle konnte festgestellt werden, dass ein im Zusammenhang mit dem im Jahr 1981 begangenen Kapitalverbrechen an Ursula Herrmann gesichertes DNA-Muster einer unbekannten männlichen Person mit den Merkmalen zweier in der Wohnung Charlotte Böhringers gesicherter DNA-Spuren übereinstimmt. Diese Spuren konnten an einem in der Spülmaschine in der Küche abgestellten Glas sowie am Griff einer Kommode im Wohnzimmer der Tatortwohnung Böhringer festgestellt werden. Der Spurenverursacher kann trotz umfangreicher Ermittlungen nie gefunden werden.
Nach Beiziehung der Akten aus dem Verfahren Ursula Herrmann wird die Hauptverhandlung gegen Bence über 15 Monate an insgesamt 93 Hauptverhandlungstagen durchgeführt. Mehr als 180 Zeugen und Sachverständige werden vernommen, mehr als 130 Beweisanträge durch die Verteidigung gestellt. Sechs Mal beantragen Bences Verteidiger, den Haftbefehl aufzuheben, sieben Mal lehnen sie erfolglos das Gericht wegen Befangenheit ab.
Am 67. Hauptverhandlungstag, dem 21.04.2008, erklärt Bence in laufender Hauptverhandlung, dass er sich ab sofort in einem unbefristeten Hungerstreik befinde. In den folgenden Wochen nimmt Bence rund 15 kg ab. Auf Bitte seiner Familie und Freunde beendet Bence seinen Hungerstreik schließlich am 30.05.2008.
Am 12.08.2008 wird Bence wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit besonderer Schuldschwere verurteilt, im Übrigen wird der Verfall seines Erbanteils angeordnet.