Bence Toth, Gefängnisstrafe, Bürgerinitiative
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Entschädigungsverfahren

 

Gestützt auf die Ergebnisse des Zivilverfahrens und unter umfangreichen Vortrag neuer Tatsachen und Beweismittel reichte die Verteidigung mit Datum 01.10.2012 einen umfangreich begründeten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein. Nachdem auch 14 Monate nach Antragseinreichung seitens der zur Entscheidung berufenen 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hierüber nach wie vor nicht entschieden war, erhob die Verteidigung mit Schreiben vom 12.02.2014 eine sog. Verzögerungsrüge gemäß § 198 Abs. 3 GVG. Auch dies allerdings führte nicht zu einer beschleunigten Entscheidungsfindung. Mit Datum 02.09.2014 war deshalb schließlich namens und im Auftrag von Benedikt Toth Klage zum Oberlandesgericht München eingereicht worden, verbunden mit dem ausdrücklichen Antrag, den Freistaat Bayern zu verurteilen, an Bence eine Entschädigung in Höhe von zumindest € 1.500,00 nebst Zinsen angesichts bereits eingetretener Verfahrensverzögerung zu bezahlen.

 

Nach längerem Hin und Her wurde der Freistaat Bayern schließlich verurteilt, an Benedikt Toth € 900,00 nebst Zinsen seit dem 11.11.2014 zu bezahlen. Ein einsamer Erfolg der Verteidigung in Bences Sache.

 

Den zu späterem Zeitpunkt ausbezahlten Entschädigungsbetrag spendete Bence schließlich dem Innocent Project in den USA, das bereits seit Jahren mit der Aufarbeitung von Fehlurteilen in Strafprozessen weltweit für Aufsehen gesorgt hat.

 

 

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