Nachdem das LG Augsburg für die Prüfung des Wiederaufnahmeantrags zuständig ist, welches a) durch die Urteile im Fall Ursula Hermann bereits in einem direkten Zusammenhang mit dem Fall Benedikt Toth gestanden hat und b) innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des OLG München steht, das das Urteil gesprochen hat, sind nun auch die den Fall Bence Toth betreffenden Akten über einen längeren Zeitraum hinweg nicht auffindbar gewesen. Lesen Sie bitte die Details in der Pressemitteilung von Bences Anwälten.