Bence Toth, Gefängnisstrafe, Bürgerinitiative
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Die Erkenntnisse aus dem Zivilprozess

Die wichtigsten neuen Erkenntnisse aus dem Zivilverfahren entkräften drei der gegen Bence im Urteil aufgeführten Belastungsindizien. 

 

 

 

Tatmotiv

(Erklärung: im Urteil wird ausgeführt, Bence tötet seine Tante, um eine Enterbung und einen Rauswurf aus der Parkgarage abzuwenden, die drohen würde, wenn diese von seinem bisher geheim gehaltenen Studienabbruch erfahren sollte) 

Während des Zivilverfahrens berichteten Zeugen davon, dass – wie von Bence von Anfang an behauptet – Charlotte Böhringer über seinen Studienabbruch sehr wohl informiert gewesen war.

 

Spuren Sakko 

(Erklärung: im Urteil wird ausgeführt, im Bereich einer Handschutzspur des Täters am Sakko der Tante befindet sich Bences DNA)

Bence beantragte über seine Anwälte, im Rahmen des Zivilverfahrens, am 02.10.2009 ein erneutes Spurensachverständigengutachten zum Beweis dafür, dass sich auch an weiteren in der Wohnung aufbewahrten Kleidungsstücken seiner Tante DNA-Spuren von ihm finden lassen. 

Ergebnis des Gutachtens: Zu insgesamt sieben Kleidungsstücken aus der Wohnung, an denen DNA-Mischspuren feststellbar waren, konnte Bence wiederum als Mitverursacher nicht ausgeschlossen werden.

 

Spuren Büro

(Erklärung: im Urteil wird ausgeführt, Bences DNA-Spuren würden sich nur auf tatrelevanten Gegenständen befinden)
Bence beantragte ebenfalls in dem gleichen Spurensachverständigengutachten, das Büro von Frau Böhringer auf seine Spuren hin zu untersuchen, um zu beweisen, dass sich auch an nicht tatbezogenen Gegenständen Spuren von ihm befänden. 

Bei der Spurenentnahme in der Tatwohnung konnte festgestellt werden, dass es weitere DNA-Spuren gab, bei denen Bence als Mitverursacher nicht auszuschließen ist. 

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