Bence Toth, Gefängnisstrafe, Bürgerinitiative
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Der unterstellte Tathergang

Laut Urteil wurde Charlotte Böhringer gegen 19.00 Uhr ermordet.

Legen wir diese Basisannahme des Schwurgerichts auf einen Zeitstrahl, so verbleiben genau
17 Minuten, um die komplette Tat zu begehen, denn weitere 17 Minuten hätte Bence gebraucht, um wieder in seine Wohnung zu gelangen, in der er um punkt 19.34 Uhr einen Anruf auf dem Festnetz entgegen genommen hat. 

 

 

 

Mindestens 11 verschiedene Handlungen hätte Bence in den für die Tat verbleibenden

17 Minuten ausführen müssen. Das sind im Schnitt etwa 90 Sekunden pro Handlung. 

 

Bemerkenswert ist hierbei, dass der Täter in einigen Dingen sehr achtsam vorgegangen sein muss. So war z.B. dem Briefumschlag, in dem die Testamente der Tante aufbewahrt waren, äußerlich nicht anzusehen, dass dieser geöffnet wurde, er war sogar mit Tesafilm verschlossen. Zudem musste Bence der Täter das Testament erst finden, dann nahm er sich die Zeit, um die Handschuhe auszuziehen (auf dem Testament wurden keine Handschutzspuren, sondern eine DNA-Spur von Bence gefunden - in einem Büro, mit dem er fast täglichen Kontakt hatte).

 

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