Revisionsverfahren
- Wie ist es dem zuständigen Bundesanwalt möglich, eine insgesamt 349-seitige Revisionsbegründung, die sich auf ein Verfahren mit 93 Verhandlungstagen bezieht, in
nur 5 Arbeitstagen inhaltlich zu prüfen und daraufhin deren Verwerfung zu empfehlen?
- Wie kann der BGH daraufhin einen Monat später, nach "allumfassender Prüfung", diese Verwerfung bestätigen und die Revision abweisen?
Wiederaufnahmeverfahren
- Warum sieht sich die Staatsanwaltschaft München bemüht, eine sehr ausführliche Stellungnahme gegen das Wiederaufnahmeverfahren zu verfassen und an das Landgericht Augsburg zu schicken, obwohl es in diesem Prozess überhaupt keine
Mitwirkung mehr hat?
- Wie kann es zulässig sein, dass das Wiederaufnahmeverfahren an einem OLG entschieden wird, in dem der zuständige Richter des Hauptverfahrens inzwischen einen
Richtersitz inne hat?
- Wie kann es zulässig sein, dass über die sofortige Beschwerde im Wiederaufnahmeverfahren an einem OLG entschieden wird, in dem der zuständige Richter des Hauptverfahrens inzwischen einen
Richtersitz inne hat?